- Startseite
- Midi
- Produkte
- News
- Gebraucht
- Heli

Flugschule
Mein Ausbildung zum Privathubschrauber (PHPL) begann im April 2004 am Flugplatz Wels bei der Firma Aerial Helicopter.
Ich flog in der Ausbildungszeit einen Jet Ranger B 206 - mit 5 Sitzplätzen.
Dadurch habe mir Österreich von Wien bis Vorarlberg aus der Vogelperspektive ansehen können.
Nach 40 Stunden Flugzeit ist man prüfungsreif, darauf folgte 2005 die Prüfung in Wien.
Diese habe ich im Oktober positiv abgeschlossen und auch die praktische Prüfung am 11.11.2005 gemeistert. An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei meinen Fluglehrern bedanken, die sehr viel Geduld aufbringen mussten.
Hr. Gruber Christian - Hr. Pürcher Walter - Hr. Kutzler Hannes - und meinem Prüfer Hr. Fasching Manfred.
Von Dezember 2005 bis Februar 2006 besuchte ich den Funkerkurs am Flughafen in Linz bei Hr. Hinterreiter Otto, dieser lernte mir alles über den Funkverkehr (EFZ). Diese Prüfung habe ich Ende Februar positiv am Linzer Freinberg absolviert.
Aber mein Ziel war noch immer nicht erreicht.
Ich setzte mich 2006 wieder in den Lehrsaal für die Prüfung zum Berufshubschrauberpilot (CHPL).
Auch diese Prüfung fand wieder bei der Austro Controll in Wien statt, die ich am 24.11.06 bestanden hatte.
Meine derzeitige Flugzeit beträgt 550 Stunden auf dem Jet Ranger.
Funkausbildung
1. Wozu brauchen Sie das?
Sie ben�tigen eines der 3 Funkerzeugnisse, um eine Luftfahrzeugfunkstelle, also ein Funkger�t an Bord eines Luftfahrzeuges, bedienen zu d�rfen.
2. Welche Funkerzeugnisse gibt es?
* BFZ (�Binnenfunkerzeugnis�)
Das BFZ berechtigt Sie zur Aus�bung des Funktelephoniedienstes in deutscher Sprache innerhalb des deutschsprachigen Raumes..
* EFZ (Eingeschr�nktes Funkerzeugnis)
Das EFZ verleiht Ihnen gegen�ber einem BFZ die zus�tzliche Berechtigung, Funktelephoniedienst in englischer Sprache bei einer Luftfahrzeugfunkstelle,
auch im Ausland, durchzuf�hren.
* AFZ (Allgemeines Funkerzeugnis)
Das AFZ verleiht Ihnen gegen�ber dem EFZ die zus�tzliche Berechtigung, Funktelephoniedienst als Berufspilot, beim Instumentenflug und bei einer
Bodenfunkstelle in englischer Sprache durchzuf�hren.
3. Welches brauchen Sie?
Die Erfahrung zeigt, dass die Erlangung des EFZ das Ziel sein sollte.
Die Phraseologie ist standardisiert, sodass Sie auch mit nicht guten Kenntnissen des Englischen auskommen k�nnen.
4. Wo k�nnen Sie einen Kurs besuchen?
Informationen �ber laufende Kurse bitte auf Anfrage vom Club.
5. Die Pr�fung. Was Sie dar�ber wissen sollten!
5.1. Voraussetzungen f�r ein Funkerzeugnis sind:
* Ein schriftlicher Antrag bei der Obersten Fernmeldebeh�rde (�Post�)
* Die Vollendung des 16. Lebensjahres
* Verl�sslichkeit
Diese ist nicht gegeben bei Entm�ndigung oder rechtskr�ftiger Verurteilung wegen gr�blicher oder
wiederholter Verst��e gegen Funkvorschriften, eines Verbrechens oder sonstiger Handlungen gegen
die staatliche Sicherheit, �ffentliche Ruhe und Ordnung, k�rperliche Sicherheit, Geheimhaltungspflicht
etc.
* Fachliche Bef�higung
[Diese wird durch eine erfolgreiche praktische Ausbildung (nachgewiesen durch die Best�tigung einer Flugschule) und die bestandene Pr�fung nachgewiesen.]
Dieser Punkt entf�llt seit M�rz 1999. Es �gen�gt� vorbereitet zu sein, z.B. durch Ausbildung mit
einem Fluglehrer oder in einem �Funkerzeugnis�-Kurs�
5.2. Durchf�hrung der Pr�fung
Die Funkerpr�fung erfolgt vor einer Pr�fungskommission und �berpr�ft Ihre Fertigkeiten
(Sprechpraxis) in m�ndlicher und den Theoriekenntnissen in schriftlicher Form (Multiple-Choice).
Sollten Sie die Pr�fung nicht schaffen, kann eine Wiederholungspr�fung fr�hestens nach 2 Monaten
erfolgen. Diese umfasst wieder den gesamten Pr�fungsstoff.
6. Sie haben ein BFZ und wollen aufstocken, ein AFZ erwerben?
Sie m�ssen eine Zusatzpr�fung absolvieren. Pr�fungsstoff ist die Differenz zum bestehenden Zeugnis.
7. Werden ausl�ndische Funkerzeugnisse anerkannt?
Eine Anerkennung kann erfolgen, wenn keine Zweifel an der fachlichen Bef�higung bestehen - und nur auf
Gegenseitigkeit. Das hei�t, jenes Land, in dem Sie Ihr Funkerzeugnis erworben haben, anerkennt auch ein
�sterreichisches Funkerzeugnis.
Aufgrund eines ausl�ndischen Funkerzeugnisses kann ein �sterreichisches Funkerzeugnis ausgestellt
werden bei Wohnsitz im Inland und wenn kein Zweifel an der fachlichen Bef�higung und
Glaubhaftmachung der Notwendigkeit des Erwerbes im Ausland besteht.
In der Zeit von 4 bis 6 Monaten können Sie bei uns die PPL(H) (PRIVATE PILOT LICENCE HELICOPTER), welche die Grundvoraussetzung für die(Berufshubschrauberpilotenschein) ist, erwerben. Die Ausbildung umfasst 40 Flugstunden und einen Theorieunterricht in den Fächern
Der Theorieunterricht (Dauer 100 Stunden) wird in Kursform abgehalten, wobei dieser nach Absprache auch zeitlich individuell gestaltet werden kann.
Die PPL(H) Ausbildung kann auf den folgenden Hubschraubertypen erfolgen:
Was wir von Ihnen dazu benötigen:
CPL(H) Berufshubschrauberpilotenschein
Voraussetzung zur Erlangung des österreichischen Berufspilotenscheines ist ein gülitger PPL(H) oder ein ausländischer PPL(H) mit Anerkennung.
In einem 200 Stunden Theoriekurs werden folgenden Fächern unterrichtet:
◦Luftrecht
◦Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
◦Navigation / Geografie
◦Wetterkunde
◦Aerodynamik
◦Menschliches Leistungsvermögen
◦Flugbetriebliche Verfahren
◦Flugleistung und Flugplanung
Es kann neben der Theorieausbildung online auch über WBT (Web Based Training) trainiert werden!
◦Flugvorbereitung
◦Genauigkeitsflüge
◦Geschicklichkeitsflüge
◦Platzrunden
◦Navigationsflüge
◦Notverfahren
◦IFR Basics
Voraussetzungen zum Prüfungsantritt Theorie:
•ein gültiger PPL(H)
•einen gültige Sicht-Nachtflugberechtigung für Hubschrauberpiloten
•30 Stunden Praxis CPL(H) mit Fluglehrer
•Theoriekurs von 200 Stunden
•insgesamt 185 Flugstunden innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Anragstellung, davon Hubschrauberflüge als verantwortlicher Pilot von insgesamt mindestens 50 Stunden Dauer, wobei wenigstens zehn Stunden während der letzten sechs Monate vor der Antragstellung absolviert werden müssen.
•Überlandflüge mit Hubschraubern als verantwortlicher Pilot von insgesamt mindestens 10 Stunden Dauer einschließlich jeweils zwei Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen, die mehr als 150 km voneinander entfernt sind.
Voraussetzungen zur Ausstellung der CPL(H) modular:
•185 Flugstunden (davon 50 Stunden als verantwortlicher Pilot)
•ein gültiges österreichisches Sprechfunkzeugins (AFZ, EFZ)
Voraussetzungen zur Ausstellung der CPL(H) integriert:
•135 Flugstunden
•300 Theoriekurs
•ein gültiges österreichisches Sprechfunkzeugins (AFZ, EFZ)
Ausbildungskosten: